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Sanierungsförderung

So gut wie neu: Wenn der Staat beim Sanieren hilft

Weniger CO2-Ausstoß, mehr Energieeinsparung: Da sämtliche Bestandsgebäude in
Deutschland bis zum Jahr 2050 „klimaneutral“ sein sollen, bietet der Staat finanzielle Hilfe für
Sanierungsprojekte an. Ob Haus oder Wohnung: Immobilieneigentümer können beim
Umbau einige tausend Euro sparen. Aber unter welchen Voraussetzungen?


Kredit oder Zuschuss? Je nach Maßnahme bietet die staatliche KfW-Bank zwei
unterschiedliche Förderprodukte an: einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen Kredit,
der komplett oder im Falle eines Tilgungszuschusses nicht vollständig zurückgezahlt werden
muss. „Energieeffizient sanieren und Erneuerbare Energien nutzen“ nennt sich das
Gesamtprogramm, das in einzelne Förderschwerpunkte unterteilt ist.


Effizienzhaus oder Einzelprojekt? Wer seine gesamte Immobilie zum definierten Standard
des KfW-Effizienzhauses aufwerten möchte, kann dafür einen Förderkredit von bis zu 120.000
Euro mit bis zu 48.000 Euro Tilgungserlass oder einen Investitionszuschuss von bis zu 48.000
Euro beantragen. Wer hingegen ein Einzelvorhaben in die Tat umsetzen will, darf mit einem
Kredit von 50.000 Euro oder einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen – etwa für
Wärmedämmung, Fensteraustausch, Fernwärme-Anschluss, Lüftungsanlageneinbau oder
Heizungsoptimierung. Die Angebote gelten auch für den Kauf von saniertem Wohnraum.
Wer eine Kreditvariante in Anspruch nimmt, muss sich indes von einem Experten für
Energieeffizienz begleiten lassen, dessen Kosten wiederum bezuschusst werden können.


Ist guter Rat teuer? Wer sich bei der Planung und dem Bau oder der Sanierung selbst von
einem Experten für Energieeffizienz unterstützen lässt, erhält einen Zuschuss von bis zu
4.000 Euro, während die KfW-Bank 50 Prozent der Kosten für die professionelle Begleitung
übernimmt. Daneben ist auch die Kombination des Angebots mit anderen geförderten
Beratungsleistungen erlaubt.


Heißes Angebot? Soll die seit mindestens zwei Jahren bestehende Heizungsanlage eines Wohngebäudes auf den Betrieb mit erneuerbarer Energie umgerüstet werden, hält die KfW-
Bank dafür einen Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro bereit. Das Angebot lässt sich mit

weiteren Zuschüssen kombinieren und gilt ebenso für den Kauf von saniertem Wohnraum,
der von einer neuen Anlage beheizt wird.


Erneuerbare Energie? Der Förderkredit für Strom und Wärme richtet sich mit bis zu 50
Millionen Euro an private und öffentliche Unternehmen aller Größen, an jegliche Institutionen
sowie an Privatpersonen. Das Angebot gilt für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher und umfasst unter anderem Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas.

Feuer und Flamme? Wer sich für innovative Energiegewinnung begeistern kann, den
erwartet ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro je installierter Brennstoffzelle – unabhängig von
ihrem Einbau in einem neuen oder einem bestehenden Haus oder in einem Wohn- oder
Nichtwohngebäude.


Fazit: Wer neben der Umwelt auch seinen Geldbeutel schützen will, informiert sich unter
www.kfw.de über die Angebote zur staatlichen Förderung.

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Weniger CO2-Ausstoß, mehr Energieeinsparung: Da sämtliche Bestandsgebäude in
Deutschland bis zum Jahr 2050 „klimaneutral“ sein sollen, bietet der Staat finanzielle Hilfe für
Sanierungsprojekte an. Ob Haus oder Wohnung: Immobilieneigentümer können beim
Umbau einige tausend Euro sparen. Aber unter welchen Voraussetzungen?


Kredit oder Zuschuss? Je nach Maßnahme bietet die staatliche KfW-Bank zwei
unterschiedliche Förderprodukte an: einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen Kredit,
der komplett oder im Falle eines Tilgungszuschusses nicht vollständig zurückgezahlt werden
muss. „Energieeffizient sanieren und Erneuerbare Energien nutzen“ nennt sich das
Gesamtprogramm, das in einzelne Förderschwerpunkte unterteilt ist.


Effizienzhaus oder Einzelprojekt? Wer seine gesamte Immobilie zum definierten Standard
des KfW-Effizienzhauses aufwerten möchte, kann dafür einen Förderkredit von bis zu 120.000
Euro mit bis zu 48.000 Euro Tilgungserlass oder einen Investitionszuschuss von bis zu 48.000
Euro beantragen. Wer hingegen ein Einzelvorhaben in die Tat umsetzen will, darf mit einem
Kredit von 50.000 Euro oder einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen – etwa für
Wärmedämmung, Fensteraustausch, Fernwärme-Anschluss, Lüftungsanlageneinbau oder
Heizungsoptimierung. Die Angebote gelten auch für den Kauf von saniertem Wohnraum.
Wer eine Kreditvariante in Anspruch nimmt, muss sich indes von einem Experten für
Energieeffizienz begleiten lassen, dessen Kosten wiederum bezuschusst werden können.


Ist guter Rat teuer? Wer sich bei der Planung und dem Bau oder der Sanierung selbst von
einem Experten für Energieeffizienz unterstützen lässt, erhält einen Zuschuss von bis zu
4.000 Euro, während die KfW-Bank 50 Prozent der Kosten für die professionelle Begleitung
übernimmt. Daneben ist auch die Kombination des Angebots mit anderen geförderten
Beratungsleistungen erlaubt.


Heißes Angebot? Soll die seit mindestens zwei Jahren bestehende Heizungsanlage eines Wohngebäudes auf den Betrieb mit erneuerbarer Energie umgerüstet werden, hält die KfW-
Bank dafür einen Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro bereit. Das Angebot lässt sich mit

weiteren Zuschüssen kombinieren und gilt ebenso für den Kauf von saniertem Wohnraum,
der von einer neuen Anlage beheizt wird.


Erneuerbare Energie? Der Förderkredit für Strom und Wärme richtet sich mit bis zu 50
Millionen Euro an private und öffentliche Unternehmen aller Größen, an jegliche Institutionen
sowie an Privatpersonen. Das Angebot gilt für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher und umfasst unter anderem Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas.

Feuer und Flamme? Wer sich für innovative Energiegewinnung begeistern kann, den
erwartet ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro je installierter Brennstoffzelle – unabhängig von
ihrem Einbau in einem neuen oder einem bestehenden Haus oder in einem Wohn- oder
Nichtwohngebäude.


Fazit: Wer neben der Umwelt auch seinen Geldbeutel schützen will, informiert sich unter
www.kfw.de über die Angebote zur staatlichen Förderung.

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