Neuigkeiten

Up to date mit dem Immobilienhaus Königstein

Wir halten Sie auf dem Laufenden und geben Ihnen wertvolle Tipps, wenn es um den Kauf oder Verkauf, die Vermarktung oder Vermietung von Immobilien geht. Unser Augenmerk gilt dem Immobilienmarkt an unserem Standort, der Region Taunus. Natürlich informieren wir Sie auch über Aktuelles aus dem Immobilienhaus Königstein:

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Wir suchen Verstärkung:

Sachbearbeiter/-in Backoffice Immobilien (m/w/d)

Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine(n) Sachbearbeiterin in unserem Immobilienbüro zur Verstärkung unseres Teams am Standort Königstein im Taunus auf Teilzeitbasis (15 Stunden pro Woche).

Ihre Aufgaben:

Sie unterstützen die Geschäftsleitung im Immobilien-Tagesgeschäft:

  • Zusammenstellung von Dokumenten für den Immobilienverkauf
  • Erstellung der Objektpräsentationen
  • Pflege des Netzwerks und der Datenbank
  • Bearbeitung von Kundenanfragen
  • Durchführung und Entwicklung von Marketingmaßnahmen

Ihre Qualifikation:

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Sie besitzen ein freundliches Auftreten
  • Sie haben gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Sie bestechen durch eine eigenverantwortliche Arbeitsweise und sind gewissenhaft
  • Sie sind routiniert im Umgang mit dem MS-Office-Paket (Word/Excel/PowerPoint)
  • Branchenerfahrung sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung

Ihre Benefits:

  • Festanstellung in Teilzeit
  • Praxisnahe Einarbeitung
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Attraktives Vergütungssystem
  • Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten

 

Da die Stelle vakant ist und direkt besetzt werden kann, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung einschließlich Ihrem Lebenslauf und den Zeugnissen. Bevorzugt senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an Frau Janß (Geschäftsführerin) an: info@immobilienhaus-koenigstein.de

 

Immobilienmakler (m/w/d)

Die Immobilienhaus Königstein GmbH ist ein junges Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt des Verkaufs von Immobilien, der Sachverständigentätigkeit für Immobilienbewertung sowie Home Staging zu Verkaufszwecken im Taunus sowie im Rhein-Main Gebiet.

Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine(n) Immobilienmakler/-in zur Verstärkung unseres Teams am Standort Königstein im Taunus.

Ihre Aufgaben:

  • Durchführung und Entwicklung von Marketingmaßnahmen für die Kundenakquise
  • Zusammenstellung von Dokumenten für den Immobilienverkauf
  • Erstellung der Objektpräsentation
  • Terminierung und Durchführung von Besichtigungen
  • Kundenbetreuung während des gesamten Verkaufsprozesses
  • Beratung von Kunden und Interessenten
  • Pflege des Netzwerks und der Datenbank

Ihre Qualifikation:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann, Immobilienmakler (IHK) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Professionelles, freundliches Auftreten
  • Gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Hohe Zuverlässigkeit
  • Führerschein Klasse B

Ihre Benefits:

  • Praxisnahe Einarbeitung
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Attraktives Vergütungssystem
  • Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns gerne Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewebung@immobilienhaus-koenigstein.de

Oder per Post an: Immobilienhaus Königstein GmbH, Hauptstr. 12, 61462 Königstein

Ansprechpartnerin: Frau Silke Janß, Tel. 06174-969 9989.

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Wir erweitern unseren Geschäftszweck

Die Immobilienhaus Königstein GmbH erweitert den Geschäftszweck um Sachverständigen-Dienstleistungen. Die Geschäftsführerin, Frau Silke Janß hat die Zusatzqualifikation DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 erworben. Künftig können Sie Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 Baugesetzbuch (BauGB) für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser in Auftrag geben.

 

 

 

 

 

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Wer zahlt den Makler?

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wurde in Deutschland verabschiedet und am 23.6.2020 veröffentlicht und trat zum 23.12.2020 in Kraft.

Seit 23.12.2020 gilt also entweder die komplette Übernahme der Maklerkosten durch den Verkäufer oder die Teilung der Maklerkosten für Einfamilienhäuser (hierzu zählen auch Doppel- oder Reihenhäuser sowie Häuser mit Einliegerwohnung) und Wohnungen.
Das neue Gesetz gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien.

Das bedeutet, dass der Käufer ab diesem Datum die Maklerprovision nicht mehr alleine zahlen darf nach §656c BGB. Die Kosten müssen von Käufer und Verkäufer jeweils in gleicher Höhe übernommen werden. Eine reine Käuferprovision, wie sie zur Zeit in Hessen üblich ist, wird dadurch zukünftig nicht mehr möglich sein.

Es wird durch §656a BGB die Schriftform erforderlich sein, in diesesem Fall für beide Seiten. Der Käufer muss also auch bestätigen, dass er mit der Zahlung der Provision einverstanden ist.
Dadurch entsteht eine beidseitige Interessenvertretung. Mit jedem Auftraggeber (Käufer und Verkäufer) wird künftig ein Maklervertrag geschlossen werden müssen.

Alternativ wäre noch eine reine Verkäuferprovision (Innenprovision) möglich nach §656d BGB. In diesem Fall muss der Makler nur die Interessen des Verkäufers wahren und nur mit ihm einen Maklervertrag abschliessen. Der Käufer braucht dadurch keine Courtage zu zahlen.

Kernanliegen der Politik war es beim neuen Gesetz, den Käufer einer Immobilie zu schützen. Dieser darf ab 23.12.2020 vom Grundsatz her nicht mehr Courtage als der Verkäufer zahlen. Der Verkäufer dürfte vom Gesetz her aber die komplette Maklerprovision übernehmen (reine Innenprovision). Bis zum 23.12.2020 bleibt alles wie gehabt.

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Ihre Empfehlung ist bares Geld wert:

 

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Tel.: 06174-969 9989

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